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Podologe/-in

„Gute Fußpflege muss keine Glücksache sein – Füße gehören in die besten Hände“

Podologe/-in

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als hochangesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber mit Pflege im Sinn von Kosmetik (Somit stellt die Podologie für Kosmetiker/innen eine hervorragende Zusatzausbildung dar.).

Podologen sind Spezialisten für die Füße. Die Maßnahmen eines Podologen (früher: medizinische/r Fußpfleger/in) sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative (med.: heilend) therapeutische Maßnahmen an gesunden, von Schädigungen bedrohten und/oder bereits geschädigten Füssen. Podologen nehmen somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Erhaltung der Fußgesundheit ein.

Im Rahmen der Ausbildung erhält der/die Podologe/in die Befähigung, allgemeine oder spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder auf ärztliche Anweisung durchzuführen.

Der Gesundheitsmarkt boomt und gut ausgebildete Fachkräfte sind gefragt wie nie. Die Podologie ist als jüngster, gesetzlich anerkannter und geregelter, medizinischer Fachberuf ein Beruf mit Zukunft. Sie besitzt eine hohe Akzeptanz bei Ärzten und Kliniken und bietet darüber hinaus beste Möglichkeiten für eine Selbständigkeit.

NEU: Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Schulgeldfreiheit beschlossen, so dass ab 1.10.25 ein Schulgeld entfällt!
Podologe/-in

Einblicke in die Ausbildung

Zugangs­voraus­setzungen

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Schulabschluss
Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Anforderungen
  • Sorgfalt (z.B. bei der Desinfektion und Sterilisation von Arbeitsgeräten)
  • Geschicklichkeit (z.B. beim Entfernen von Hornhaut mittels Skalpell oder beim Anpassen der Behandlung an den Sicht- oder Tastbefund)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Erkennen von pathologischen Veränderungen am Fuß)
  • Kontakt-, Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Eingehen auf die Wünsche und Bedürfnisse von Patienten)
  • Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)
Verkürzungs­möglichkeiten
Kosmetiker/innen, Masseure/Masseurinnen und med. Bademeister/innen, Krankenpfleger/innen können die Ausbildung nach § 6 Abs. 2 PodG verkürzen.
Weitere Berufsabschlüsse bedürfen einer Einzelfallprüfung durch das Landesverwaltungsamt. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

Die Ausbildung

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Abschluss

Podologe/in
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Ausbildungsdauer

24 oder verkürzt 19 Monate
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Beginn

20.07.2026 / 01.04.2027
Teilnehmer/innen mit Verkürzungsanspruch beginnen am 20.07.26
NEU: 4-Tage-Woche-Modell (berufsbegleitend)
4-Tage-Woche-Modell: Drei Tage Schule, einen Tag Praxis. So wird Theorie & Berufserfahrung von Anfang an verknüpft
Berufsbegleitend in 24 Monaten – ideal mit Teilzeitjob oder familiären Verpflichtungen.
Verspäteter Einstieg & Verkürzungsmöglichkeiten
Verspäteter Einstieg & Verkürzungsanspruch – für Bewerber*innen mit Vorkenntnissen wie z.B. Kosmetiker/innen, Masseure/Masseurinnen und med. Bademeister/innen (ggf. weitere Berufe).
Eine Verkürzung der Ausbildung nach § 6 Abs. 2 PodG kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Hierbei sind wir gern behilflich.
Theoretischer / fachpraktischer Unterricht
Gem. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologen/innen (PodAPrV) werden folgende Fächer in Theorie und Praxis unterrichtet: Anatomie und Physiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Hygiene und Mikrobiologie, Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Arzneimittellehre, Material- u. Warenkunde, theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung, fußpflegerische Maßnahmen, podologische Behandlungsmaßnahmen, u.v.m.
Praktische Übungen während der Ausbildung genießen Priorität. Praxis- und Theorieunterricht bauen aufeinander auf und vertiefen das Gelernte. So sind auch die komplexeren Themengebiete leicht zu erlernen und sofort umsetzbar.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in podologischen Praxen (ausbildungsbegleitend an 1-2 Tagen pro Woche) sowie in Krankenhäusern und Arztpraxen (Blockpraktikum), in denen einschlägige podologische/ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Urlaub / Ferien
gem. Rahmenzeitplan des Bildungsganges

Kosten / Förderung

NEU: Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Schulgeldfreiheit beschlossen, so dass ein Schulgeld entfällt!

Eine Förderung der Ausbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
  • Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
  • Umschüler/innen (Teilnehmer mit Bildungsgutschein) erhalten bei Bestehen der Abschlussprüfung vom Bund 1500,-€ als Weiterbildungsprämie!
  • Sachsen-Anhalt "Weiterbildung"
  • BAföG www.das-neue-bafoeg.de
  • Bildungskredit (auch zusätzlich zu BAföG möglich!) www.bildungskredit.de
erfolgen.
Trotz der Corona-Krise konnte die Umschulung bis zum Schluss durchgeführt werden, dank dem Engagement der Lehrkräfte und dem Verwaltungspersonal.
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Asja
Podologe/in
Es wurden immer Lösungen gefunden, trotz vieler Schwierigkeiten (z.B. Homeoffice durch Corona). Es gab immer einen Ansprechpartner und es wurde auf jeden einzelnen Schüler eingegangen.
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Britta
Podologe/in
Sehr Informativ und sehr guter Lehrinhalt.
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Daniela
Podologe/in
Es war eine super Ausbildungszeit mit Höhen und Tiefen, gerade durch die Corona-Krise. Der Klassenzusammenhalt war besonders toll.
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Astrid
Podologe/in
Es war super, dass die Ausbildung verkürzt war und man dadurch sehr zeitig wieder ins eigentliche Berufsleben eingeführt wurde. Durch diese Umschulung hat man deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
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Susann
Podologe/in

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Auf einen Blick

Auf einen Blick Podologe/-in
Abschluss
Podologe / Podologin (staatlich anerkannt, gesetzlich geregelter Heilberuf)
Ausbildungsdauer
24 Monate (regulär) | 19 Monate (mit Verkürzungsanspruch)
Ausbildungsbeginn
20. Juli (mit Verkürzung) | 01. April (regulär)
Schulform
4-Tage-Woche: 3 Tage Schule + 1 Tag Praxis – berufsbegleitend möglich
Schulgeld
Keins – seit 01. Oktober 2025 vollständig schulgeldfrei in Sachsen-Anhalt
Vergütung
Ausbildungsvergütung – ab Ausbildungsjahr 2024 mindestens 649 € monatlich
Förderung
Bildungsgutschein (AA/Jobcenter), 1.500 € Weiterbildungsprämie, BAföG, Bildungskredit
Schulabschluss
Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + abgeschl. Berufsausbildung (mind. 2 J.)
Verkürzung für
Kosmetiker/innen, Masseure, med. Bademeister/innen, Krankenpfleger/innen (§ 6 PodG)
Praxisanteil
In podologischen Praxen (1–2 Tage/Woche) sowie Blockpraktikum in Kliniken/Arztpraxen
Perspektive
Anstellung oder Selbständigkeit; hohe Akzeptanz bei Ärzten und Kliniken
Besonderheit
Jüngster gesetzlich anerkannter medizinischer Fachberuf – Wachstumsmarkt

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Was ist Podologie?

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Anders als kosmetische Fußpflege befasst sie sich mit medizinischen Behandlungsmaßnahmen an gesunden, gefährdeten oder bereits geschädigten Füßen. Podologinnen und Podologen arbeiten im Vorfeld ärztlicher Behandlung und in enger Zusammenarbeit mit Ärzten – besonders bei Diabetikerinnen und Diabetikern sowie orthopädischen Patientinnen und Patienten.

Ist die Podologieausbildung in Sachsen-Anhalt noch kostenpflichtig?

Nein. Das Land Sachsen-Anhalt hat Schulgeldfreiheit für die Podologieausbildung beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2025 fällt kein Schulgeld mehr an. Die Ausbildung kann außerdem über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig gefördert werden.

Wie lange dauert die Podologieausbildung?

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate. Für Berufsgruppen mit Verkürzungsanspruch – dazu gehören Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Masseurinnen und Masseure, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister sowie Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger – verkürzt sich die Ausbildung auf 19 Monate. Weitere Berufsabschlüsse werden durch das Landesverwaltungsamt im Einzelfall geprüft.

Welchen Schulabschluss benötige ich?

Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Außerdem müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung vorlegen.

Was ist das 4-Tage-Woche-Modell?

Das IBB bietet die Podologieausbildung im berufsbegleitenden 4-Tage-Woche-Modell an: drei Tage Schule, ein Tag Praxis. Theorie und Praxiserfahrung werden so von Anfang an verknüpft. Dieses Modell läuft über 24 Monate und eignet sich besonders für Menschen mit Teilzeitjob oder familiären Verpflichtungen.

Welchen Schulabschluss benötige ich für die Podologieausbildung?

Voraussetzung ist ein Realschulabschluss oder alternativ ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer.

Kann ich Podologie als Zusatzqualifikation zur Kosmetikausbildung machen?

Ja, und das empfehlen wir ausdrücklich. Podologie ergänzt die Kosmetikausbildung ideal, da sie den medizinisch-therapeutischen Bereich der Fußbehandlung abdeckt – also genau das, was über kosmetische Fußpflege hinausgeht. Kosmetikerinnen und Kosmetiker haben außerdem Anspruch auf eine verkürzte Ausbildungsdauer von 19 statt 24 Monaten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Podologieausbildung kann vollständig über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder anderer Kostenträger gefördert werden. Umschülerinnen und Umschüler erhalten bei bestandener Abschlussprüfung 1.500 € Weiterbildungsprämie. Zusätzlich ist eine Förderung über das Programm ‚Sachsen-Anhalt Weiterbildung‘, BAföG oder Bildungskredit möglich.