„Anpassungsqualifizierung für Pflegehilfskräfte gemäß SGB V §§ 132, 132a“
Behandlungspflege - 40h Qualifizierung
Pflegekräfte ohne formale Qualifikation können (innerhalb der häuslichen Krankenpflege) Leistungen der Behandlungspflege erbringen, sobald sie über ausreichende Berufserfahrung in der Pflege verfügen und die Ihnen hiermit angebotene 40 h-Anpassungsqualifizierung nachweisen.
Mit der Qualifizierung erhalten sie das notwendige Wissen und Können, um die in der Schulung ausgewiesenen behandlungspflegerischen Maßnahmen in Delegation durch examinierte Pflegefachkräfte selbstständig durchzuführen.
Die Schulung findet in Kleingruppen statt, so dass die behandlungspflegerischen Maßnahmen intensiv geübt werden können.
Wir setzen ausschließlich hochqualifizierte Dozent*innen mit langjähriger Praxiserfahrung ein!
Mit der Qualifizierung erhalten sie das notwendige Wissen und Können, um die in der Schulung ausgewiesenen behandlungspflegerischen Maßnahmen in Delegation durch examinierte Pflegefachkräfte selbstständig durchzuführen.
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Zugangsvoraussetzungen
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Zielgruppe
Fortbildung für Pflegekräfte OHNE formale Qualifikation zur Leistungserbringung in der Behandlungspflege (gemäß SGB V §§ 132, 132a), gültig in Sachsen-Anhalt.
Empfohlen für:
Empfohlen für:
- Krankenpflegehelfer/-in
- Altenpflegehelfer/-in
- Arzthelfer/-in mit abgeschlossener Berufsausbildung, soweit sie über eine dem Leistungsspektrum der Behandlungspflege entsprechende 1-jährige Berufspraxis in Vollzeit verfügen
- sonstige geeignete Personen, soweit sie über eine 1-jährige Berufserfahrung in Vollzeit in der Pflege verfügen
Die Weiterbildung
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Abschluss
Ausbildungsdauer
Beginn
Hinweis: Eine Teilnahme an allen Schulungstagen ist für den erfolgreichen Abschluss erforderlich.
Inhalt
- Rechtliche und theoretische Grundkenntnisse der ausgewiesenen behandlungspflegerischen Maßnahmen
- Kenntnisse von Risiken, Komplikationen, typischen Fehlerquellen und zielgerichteten Folgehandlungen
- praktische Grundkenntnisse zur Durchführung, einschließlich hygienischer Verfahrensregeln
- Tag: Blutdruckmessung (inkl. Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung: Puls- und Temperaturmessung, Atmung und Bewusstsein)
- Tag: Blutzuckermessung, PEG, Inhalationen (inkl. Vitalzeichenkontrolle Atmung)
- Tag: Einreibungen, Kälteträger auflegen, Dermatologische Bäder
- Tag: Medikamente verabreichen/eingeben, Subcutane Injektionen/Insulingabe
- Tag: Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ab Klasse II an- bzw. ausziehen, Abnehmen des Kompressionsverbandes; Wiederholungen und Festigung des Erlernten
Kosten / Förderung
Kosten: 330€ (steuerbefreite Weiterbildung gem. § 4 Nr. 21 a/ bb UStG)
Eine Förderung der Ausbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
Eine Förderung der Ausbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
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