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Pflegefachassistenz

„Der schnellste Weg in einen Pflegeberuf mit staatlichem Abschluss.“

Pflegefachassistenz

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten versorgen Menschen aller Altersstufen: Sie übernehmen die Körperpflege, unterstützen bei der Nahrungsaufnahme, betten und lagern, kontrollieren Puls, Blutdruck und Atmung und dokumentieren ihre Arbeit. In überschaubaren Pflegesituationen handeln Sie eigenständig, in komplexen an der Seite von Pflegefachpersonen.

Seit 2027 ist der Beruf bundesweit einheitlich geregelt und die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt. Ihr Abschluss gilt in ganz Deutschland – und öffnet den Weg in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Gebraucht werden Sie in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und bei ambulanten Diensten.

Pflegefachassistenz

Zugangs­voraus­setzungen

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Schulabschluss
Hauptschulabschluss, ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ohne Schulabschluss möglich: Wenn wir als Pflegeschule zu der begründeten Einschätzung kommen, dass Sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die staatliche Prüfung bestehen werden, können Sie auch ohne Schulabschluss zugelassen werden (§ 10 Abs. 2 PflFAssG). Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihren Werdegang gemeinsam an.
Anforderungen
  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z. B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z. B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen)
  • Psychische Stabilität (z. B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Menschen)
  • Gute körperliche Konstitution (z. B. beim Umbetten von Patienten)
  • Verschwiegenheit (z. B. beim Umgang mit Patientendaten)
Sonstiges
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf (ärztliche Bescheinigung)
  • Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 PflFAssG
  • Deutschkenntnisse, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind

Die Ausbildung

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Abschluss Icon

Abschluss

Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent / Pflegefachassistenzperson
Abschluss Icon

Ausbildungsdauer

18 Monate in Vollzeit, bis zu 36 Monate in Teilzeit
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Beginn

01.09.2027
Bis Ende 2026 war die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung Ländersache. Jeder Abschluss galt streng genommen nur in dem Bundesland, in dem er erworben wurde. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gilt Ihr Abschluss bundesweit, die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt, und die Ausbildung ist über einen Ausgleichsfonds finanziert – so wie die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann.
Theoretischer / fachpraktischer Unterricht
Der Unterricht umfasst mindestens 1.050 Stunden und findet bei uns in Quedlinburg statt. Theorie und Praxis wechseln sich in mehrwöchigen Blöcken ab. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Praktische Ausbildung

Mindestens 1.280 Stunden – der praktische Anteil überwiegt also deutlich. Sie absolvieren drei Pflichteinsätze:

  • stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • stationäre Langzeitpflege (Pflegeeinrichtung)
  • ambulante Akut- und Langzeitpflege (ambulanter Dienst)

Dazu kommen Stunden zur freien Verfügung. Während jedes Einsatzes werden Sie zu mindestens 10 Prozent der Zeit durch eine qualifizierte Praxisanleitung begleitet. Zusätzlich betreuen unsere Lehrkräfte Sie direkt in der Einrichtung (Praxisbegleitung).

Verkürzung und Anrechnung

Bringen Sie bereits Erfahrung mit, muss die Ausbildung nicht bei null anfangen.

  • Bis zu einem Drittel der Ausbildungsdauer kann angerechnet werden – etwa eine andere abgeschlossene Ausbildung, mindestens 18 Monate Vollzeittätigkeit in der Pflege oder in einem Kompetenzfeststellungsverfahren nachgewiesene Fähigkeiten.
  • Wer mindestens 36 Monate in Vollzeit in der Pflege gearbeitet hat oder eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz nach der Hälfte abgebrochen hat, kann den Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen über einen Vorbereitungskurs von 320 Stunden erwerben.

Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag. Wir unterstützen Sie dabei und geben eine begründete Einschätzung ab.

Ausbildungsverbund Pflege
Die Pflegeschule des IBB und mehr als 40 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen im Landkreis Harz haben sich zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen. Sie brauchen für die Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung – wir vermitteln Ihnen den passenden Praxispartner. Eine Bewerbung genügt.
Urlaub
Individuell nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb; Urlaub wird in der unterrichtsfreien Zeit gewährt.

Kosten / Förderung

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Träger der praktischen Ausbildung. Die Kosten der Pflegefachassistenzausbildung werden über einen Ausgleichsfonds finanziert (§ 24 PflFAssG) – so wie bei der Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann.

  • Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
  • Umschüler/innen (Teilnehmer mit Bildungsgutschein) erhalten bei Bestehen der Abschlussprüfung bis zu 1.500 € als Weiterbildungsprämie
  • Monatliches Weiterbildungsgeld von max. 150 €
  • BAföG: www.das-neue-bafoeg.de
  • Bildungskredit: www.bildungskredit.de
  • Sachsen-Anhalt „Weiterbildung"
 

Aus 1 mach 40!

Du suchst einen Ausbildungsplatz in der Pflege? Dann sende uns Deine Bewerbung online und Du erreichst mehr als 40 Pflegeheime und ambulante Dienste im Landkreis Harz!

Onlinebewerbung – Ausbildung zur/m Pflegefachmann/-frau

Auf einen Blick

Auf einen Blick Pflegefachassistenz
Abschluss
Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent / Pflegefachassistenzperson (staatlich anerkannt, bundesweit einheitlich)
Ausbildungsdauer
18 Monate in Vollzeit; bis zu 36 Monate in Teilzeit
Ausbildungsbeginn
01. September 2027
Schulform
Vollzeit, Theorie- und Praxisblöcke im Wechsel
Schulgeld
Die Ausbildung ist vollständig schulgeldfrei
Vergütung
Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung
Förderung
Bildungsgutschein möglich; bis zu 1.500 € Weiterbildungsprämie + bis zu 150 € monatl. Weiterbildungsgeld
Schulabschluss
Hauptschulabschluss, gleichwertiger Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
Ohne Schulabschluss
Zugang möglich bei positiver Prognose der Pflegeschule (§ 10 Abs. 2 PflFAssG)
Praktische Ausbildung
Mind. 1.280 Stunden; drei Pflichteinsätze: stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege
Prüfung
Staatliche Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch)
Verkürzung
Anrechnung von bis zu einem Drittel der Ausbildungsdauer möglich (§ 11 PflFAssG)
Ausbildungsverbund
Über 40 Verbundpartner im Landkreis Harz – 1 Bewerbung, bis zu 40 Betriebe erreichen

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Was ist der Unterschied zwischen Pflegefachassistenz und Pflegehelfer?

Die Pflegehelferausbildung war Ländersache und dauerte in Sachsen-Anhalt ein Jahr. Die Pflegefachassistenz ist seit 2027 bundesweit einheitlich geregelt, dauert 18 Monate und umfasst deutlich mehr Praxisstunden. Ihr Abschluss gilt in ganz Deutschland, die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Was verdiene ich während der Ausbildung?

Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Träger der praktischen Ausbildung – also von der Pflegeeinrichtung, mit der Sie den Ausbildungsvertrag schließen. Die Höhe richtet sich nach den dort geltenden tariflichen oder vertraglichen Regelungen. Schulgeld fällt nicht an.

Kann ich die Ausbildung auch ohne Schulabschluss machen?

Ja. Das Pflegefachassistenzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Sie auch ohne Schulabschluss zugelassen werden können, wenn wir als Pflegeschule zu einer begründeten positiven Einschätzung kommen, dass Sie die Ausbildung erfolgreich abschließen werden. Rufen Sie uns an – wir schauen uns Ihren Werdegang gemeinsam an.

Ich arbeite seit Jahren in der Pflege, habe aber keinen Abschluss. Muss ich trotzdem 18 Monate lernen?

Nicht unbedingt. Mindestens 18 Monate Vollzeittätigkeit in der Pflege können mit bis zu einem Drittel auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Wer mindestens 36 Monate in Vollzeit in der Pflege gearbeitet hat, kann den Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen sogar über einen Vorbereitungskurs von 320 Stunden erwerben. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag; wir unterstützen Sie dabei.

Ich habe meine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgebrochen. Was gilt für mich?

Wenn Sie die Ausbildung erst nach der Hälfte abgebrochen haben und der Abbruch bei Antragstellung nicht länger als 36 Monate zurückliegt, können Sie den Abschluss über einen verkürzten Vorbereitungskurs von 320 Stunden erwerben. Sprechen Sie uns an.

Brauche ich einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung?

Ja. Die praktische Ausbildung findet in einer Pflegeeinrichtung statt, mit der Sie einen Ausbildungsvertrag schließen. Über unseren Ausbildungsverbund im Landkreis Harz vermitteln wir Ihnen den passenden Praxispartner – eine Bewerbung bei uns genügt.

Wo findet die praktische Ausbildung statt?

Sie absolvieren drei Pflichteinsätze: in der stationären Akutpflege (Krankenhaus), in der stationären Langzeitpflege (Pflegeeinrichtung) und in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege (ambulanter Dienst). Dazu kommen Stunden zur freien Verfügung. In jedem Einsatz begleitet Sie eine qualifizierte Praxisanleitung.

Ist die Pflegefachausbildung EU-weit anerkannt?

Nach der Ausbildung stehen Ihnen zahlreiche Wege offen: Fachweiterbildungen (z. B. Intensivpflege, Anästhesie, Psychiatrie), ein Studium an einer Fachhochschule (z. B. Pflegemanagement, Pflegepädagogik) oder die direkte Übernahme in einem der über 40 Verbundpartnerbetriebe.

Ist die Ausbildung auch in Teilzeit möglich?

Das Gesetz sieht eine Teilzeitausbildung von bis zu 36 Monaten vor.

Was kann ich nach dem Abschluss machen?

Sie arbeiten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kurzzeitpflege, Rehakliniken, Hospizen oder bei ambulanten Diensten. Und Sie können direkt weitermachen: Die Pflegefachassistenzausbildung erfüllt die Zugangsvoraussetzung für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann – auch mit Hauptschulabschluss. Eine Verkürzung ist auf Antrag möglich.

Ich habe 2026 mit der Pflegehelferausbildung begonnen. Ist mein Abschluss noch etwas wert?

Ja. Ausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen wurden, werden nach den bisherigen landesrechtlichen Vorschriften zu Ende geführt. Ihr Abschluss bleibt gültig und ermöglicht wie bisher den Zugang zur Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.