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Praxisanleiter/-in – Basisqualifikation

„Mit Schülern arbeiten und Schüler anleiten – das macht Spaß und wird nie langweilig!“

Praxisanleiter/-in – Basisqualifikation

Die Hauptaufgabe der Praxisanleiter/innen ist die Anleitung der Schüler/innen in der ausbildenden Einrichtung auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes. Sie müssen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen und den Kontakt mit der Pflegeschule halten. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist durch eine berufspädagogische Weiterbildung nachzuweisen (vgl. §2 AltPflAPrV bzw. §4 PflAPrV).
Praxisanleiter/-in – Basisqualifikation

Zugangs­voraus­setzungen

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Berufsabschluss
Die Zugangsvoraussetzung zur Qualifizierung Praxisanleitung ist erfüllt, wer berechtigt ist, eine der folgenden Berufsbezeichnung zu führen:
  • Pflegefachmann/-frau
  • Altenpfleger/in,
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester/-pfleger oder Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Operationstechnische*r Assistent/in,
  • Anästhesietechnische*r Assistent/in
  • Notfallsanitäter/in
 

Die Weiterbildung

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Abschluss

Prüfung; Trägerzertifikat
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Ausbildungsdauer

300 Unterrichtsstunden (berufsbegleitend)
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Beginn

05.10.2026
Inhalte
Gem. dem ab 01.01.2020 gültigen Pflegeberufegesetz (PflBG), der PflAPrV v. 02.10.2018 und in Anlehnung an die DKG-Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung

Die zukünftigen Praxisanleiter/innen sollen befähigt werden, Auszubildenden unter Einbeziehung pädagogischer und didaktischer Kernkompetenzen systematisch und fachkompetent zu begleiten und anzuleiten.
  • Rahmenbedingungen (rechtlich/organisatorisch) der Ausbildungen zum/r Pflegefachfrau/-mann
  • individuellen Lernpotentiale und persönliche Lernstrategien
  • Qualitätsmanagement – Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten
  • Die Rolle als Praxisanleiter wahrnehmen
  • Anleitungsprozesse planen, gestalten und durchführen
  • Beurteilen und bewerten
  • Die Rolle des Praxisanleiters gestalten
  • Handlungskompetenz in der Praxis fördern
  • Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen
  • Übungen/Prüfungsabnahme
Prüfung
Die Prüfung umfasst eine Hausarbeit, eine Lehrprobe „berufspraktische Anleitung“ und ein Abschluss-Kolloquium.

Kosten / Förderung

Kosten: 2.000€ (steuerbefreite Weiterbildung gem. § 4 Nr. 21 a/ bb UStG)

Eine Förderung der Weiterbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
  • Sachsen-Anhalt "Weiterbildung"
erfolgen.
Es ist interessant, wie die Lehrkräfte einem vermitteln, dass mein Verhalten und meine Arbeit die zukünftigen Pflegekräfte formen.
Rechteck
Steve
Praxisanleiter
Trotz Corona und Homeoffice – kein Kontaktverlust, es war immer jemand erreichbar bei Fragen. Der persönliche und individuelle Umgang mit den Schülern läuft super. Hoher Standard und hohe Qualität der überbrachten Kenntnisse. Schade das es vorbei ist.
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Stefanie
Praxisanleiter
Freundliche, zuvorkommende und fachlich kompetente Lehrkräfte. Die Räumlichkeiten sind sehr gut ausgestattet. Auch ein großes Lob an die Verwaltungskräfte.
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Anna
Praxisanleiter
Unterrichtsstoff wurde gut vermittelt.
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Nicole
Praxisanleiter
Es war eine super Klasse und die Lehrkräfte waren immer für den einzelnen Schüler da.
Rechteck
Kathrin
Praxisanleiter

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Auf einen Blick

Auf einen Blick
Zielgruppe
Pflegefachkräfte, die Auszubildende in Pflegeeinrichtungen anleiten möchten
Lernform
Präsenz in Quedlinburg
Abschluss
Qualifizierter Nachweis als Praxisanleiter/in (berufspädagogische Weiterbildung)
Förderung
Bildungsgutschein möglich; Firmenkunden: individuelles Angebot auf Anfrage
Pflicht
Gesetzlich vorgeschrieben für alle Praxisanleiter/innen in Ausbildungsbetrieben

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Was ist die Aufgabe einer Praxisanleiterin / eines Praxisanleiters?

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleiten Auszubildende in der Pflegeeinrichtung auf Grundlage eines Ausbildungsplans. Sie führen die Azubis schrittweise an die eigenständige Berufsausübung heran und halten den Kontakt zur Pflegeschule. Die Qualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer muss diese Qualifikation nachweisen?

Alle Pflegefachkräfte, die in einem Ausbildungsbetrieb als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter tätig sind, müssen die Basisqualifikation nachweisen – gemäß § 4 PflAPrV für die neue generalistische Pflegeausbildung und § 2 AltPflAPrV für die Altenpflegehilfe.

Kann ich diese Weiterbildung über meinen Arbeitgeber finanzieren?

Ja. Da die Qualifikation für Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtend ist, übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten. Das IBB erstellt Pflegeeinrichtungen auf Anfrage ein individuelles Angebot.